Wir erbringen rechtliche Beratungsdienste in allen der Ausländer betreffenden Angelegenheiten im vollen Umfang, insbesondere für die Einholung der Arbeitserlaubnisse der Ausländer, die Verfolgung der Bewerbung bezüglich der Aufenthaltserlaubnis, die Bewerrbung zur Einbürgerung und die Verfolgung der diesbezüglichen Geschäfte, Wir sind bereit, unsere Mandanten bei allen rechtlichen Probleme in diesem Bereich zu unterstützen und diese Probleme zu lösen.Zu Ihrer Kenntnisnahme sind unsere dementsprechend zu erbringende Beratungsdienste unten angegeben:

  • Bewerbung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und zu deren Verlängerung für die Ausländer, die in der Türkei leben möchten, sowie Verfolgung und Erledigung der diesbeüglichen Geschäften,
  • Eröffnung und Erledigung der Klagen wegen Anerkennung und Vollstreckung,
  • Bewerbung zur Erteilung der Arbeitserlaubnis und zu deren Verlängerung für die ausländische Personalkraft, die in der Türkei bei der juristischen Personen angestellt werden, welche unmittelbat dem Gesetz über die Investitionen der Ausländer unterliegen, sowie Verfolgung und Erledigung der diesbeüglichen Geschäften,
  • Bewerbung zur Einbürgerung im Umfang des Gesetzes Nr. 5901 über die türkische Staatsangehörigkeit für die Ausländer, welche die türkische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, sowie Verfolgung und Erledigung der diesbeüglichen Geschäften;
  • Bewerbung zur Ausbürgerung der Personen, die im Umfang des Gesetzes Nr. 5901 über die türkische Staatsangehörigkeit gemäß dem Beschluß der betreffenden Behörde ausgebürgert werden, sowie Verfolgung und Erledigung der diesbeüglichen Geschäften
  • Immaterialgüterrechtliche Beratungsdiensye (insbosendere zum Erwerb der Immobilien durch die Ausländer in der Türkei), erbrechtliche Beratung,
  • Rechtliche Beratung über das Asyl, den vorläufigen Schutz, den sekundären Schutz, den Status der bedingten Flüchtlinge und Flüchtlinge in der Türkei (In unserem Land, das den in 1951 in Genf abgeschlossenen Certrag über den status der Flüchtlinge unter der Bedingung der geographischen Begrenzung bewilligt hat, gibt es keine Einweg-Anwendung. Gemäß dieser Begrenzung erlaubt die Türkei nur der Asylansprüche der Ländern, die Mitglied des europäisches Rates sind. Der Flüchtlinge aus der Ländern, die nicht Mitglied des europäisches Rates sind, wird eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis erteilt, bis sie durch den höhen Flüchtlingskommisar der UN (UNHCR) in einem anderen Land niederlassen werden).

Erwerb der Immobilien im Ausland, Bewerbung zur Einbürgerung und Einholung der Aufenthaltserlaubnis

Durch ihre Partner im Ausland verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei Barlas die Geschäfte der türkischen Staatsangehörigen zum Erwerb der Immobilien im Ausland, zur Bewerbung zur Einbürgerung in anderen Ländern und zur Einholung der Aufenthaltserlaubnis. Diese Länder sind;

  • Griechenland,
  • Bulgarien,
  • İtalien,
  • Portugal,
  • Malta,
  • England,
  • Grenada,
  • Antigua ve Barbuda,
  • Dominica,
  • Saint Kitss,
  • Saint Lucia.