Bei der Veräußerung, dem Erwerb der Aktien oder der Geschaftsanteilen einer Gesellschaft oder bei der Verschmelzung von mehreren Gesellschaften oder bei der Abgliederung einer Gesellschaft handelt es sich nicht einfach um die Übertragung der Aktien oder der Geschäftsanteilen oder der Vernmögenswerten. Im türkischen Gesellschaftsleben ist die rechtliche Tradition für die Durchführung der umfangreichen Geschaften über die Verschmelzung und die Abgliederung (M&A) und für die Bildung einer Geschäftseinheit nicht gut etabliert. Und dieser Bereich begann erst nach dem Eingang des Fremdkapitals in unser Land zu entwickeln.

Unsere Kanzlei erbringt diverse Dienstleistungen für in- und ausländische Investoren beim Erwerb der Gesellschaften und bei der Verschmelzung. Nachdem unsere Rechtsanwälte im Bereich M&A die finanzielle, strategische, operationelle und sonstige Ziele unserer Mandanten analysieren, bemühen sie sich, ihnen die notwendige rechtliche Unterstützung zu gewähren.

Unsere Kanzlei erbringt auch Beratungsdienste über diverse Investitionen wie Veräußerung der Vermögenswerte, Veräußerung der Aktien und der Geschäftsanteilen, umgekehrte Aktiengeschäfte , Gebrauch vom Vorkaufsrecht, Geschäfte für die Verkaufszusage und Gebrauch von Optionen, Börsennotierung der Aktien, Geschäfte über die Belegschaftsaktienoptionen, Angel- und Unternehmerskapital-Investitionen, strategische Gesellschaften und Joint-Venture-Unternehmen etc. Darüber hinaus erbringen wir unsere Mandanten auch Dienstleistungen in Bereichen wie Bewilligung der Kapitalinvestition, Belastungs- und Obligationsgeschäfte sowie Gewährleistung der Unterstützung zur Finanzierung.

Wir können im Umfang der gegenständlichen Geschäften oder der juristischen bzw. natürlichen Personen und deren Vermögenswerte unsere Mandanten in allen Sachen wie rechtliche Überprüfung und Bewertung, -vor dem Geschäft und für die Anpassung des Geschäfts- Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der Organisation, der Geschäftsaführung und die Aktienstruktur der Gesellschaft, Besteuerung und der Finanzierung für die Geschäfte, vor dem Geschäft erforderliche Bewerbungen an die Wettbewerbsbehörde oder sonstige betreffende Verwaltungsbehörden in der privaten n Märkten und die unabhängige Behörden, Mitteilungen und einzuholende Genbehmigungen, Gründung und Vorbereitungen von der und für die Depots oder blockierte Kontos oder die Fonds, Ausstellung, Verhandlung und Inkrafttreten der Verträge über die Aktienübertragung und der sonstigen Übertragungsdokumente, alle rechtliche und bürokratische Geschäfte vor und nach der Verschmelzung, der Abgliederung oder dem Erwerb und Abschluß der Geschäfte etc: unterstützen.