Um im Rahmen der offensichtlich erhöhten Nutzung der unbaren Zahlungsverfahren und der elektronischen Währung im privaten wie auch im institutionellen Bereich die Beziehungen zwischen der Serviceanbieter und der Service-Provider zu regeln, um bei der Service-Provider das Vertrauen an den Sektor zu gewähren, und um die Serviceanbieter der Genehmigung und der Kontrolle einer Behörde zu unterwerfen, ist das Gesetz Nr. 6493 über die Einigungssysteme für die Zahlungen und die Wertpapiere, über die Zsahlungsdienste und die Institutionen elektronischer Währung (Gesetz) nach der Veröffentlichung im vom 27.06.2013 datierten Amtsblatt in Kraft getreten.

Das Gesetz bringt mit sich viele Verpflichtungen für die Zahlungsinstitutionen und die Institutionen elektronischer Währung über die Einholung der Tätiigkeitszulassung, ihre Innensysteme, Informationssysteme und Tätiigkeiten. Und die Mitteilung und die Verordnung bezüglich dieses Gesetzes legen die Grundlagen der Zahlungssysteme sowie der Arbeit und der Tätiigkeit der Zahlungsinstitutionen und der Institutionen elektronischer Währung fest.

Als Rechtsanwaltskanzlei Barlas erbringen wir für unsere Mandanten folgende Dienstleistungen, damit sie ihre Verpflichtungen aus der einschlägigen Gesetzgebung vollständig erfüllebn können:

  • Vertäge und Risikoanalyseberichte spezifisch für ihr geplantese Geschäftsmodell erstellen,
  • Erstellung aller Dokumente und Belege, die zur Einholung der Tätiigkeitszulassung gemäß der einschlägigen Gesetzgebung erforderlich sind,
  • Rechtliche Beratungsdienste für die Serviceanbieter und die Service-Provider,
  • Verfolgung und Erledigung der möglichen Verletzungen.