Im Umfang der ständig zu erneuernden Gesetzgebung der Türkei, die die Vorbereitungen zum Eintritt in dieEU fortführt, werden viele Dienstleistungen für die Firmen erbracht, die sich an den EU-Rechtsbestand anpassen möchten. Obwohl unser Land das Gesetz über den Schutz der persönlichen Daten neu kennengelernt hat, ist dieser Begriff in Europa seit langer Zeit bekannt und wird durch die Gesetze geschützt. Dieser Begriff, der kurz als GDPR (General Data Protection Regulation) bekannt ist, wurde in der Rechtssysteme aller EU-Mitgliedländern etabliert.

Da RA Burçin Barlas, unser Mitgründer, “seinen Masterabschluß über EU-Recht an der Universität Stockholm gemacht hat, verfügt er umfangreiche Kenntnisse in dieser Sacher.