Insbesondere hinsichtlich der Lösung der Streitigkeiten der ausländischen Personen und Gesellschaften in der Türkei oder hinsichtlich der Lösung der Streitigkeiten der türkischen Personen und Gesellschaften in im Ausland spielt internationales Recht eine wichtige Rolle. Die Lösungsweise der Probleme der Personen und Gesellschaften, anwendbares Recht, die Vollstreckung und die Anerkennung der Beschlüsse der ausländischen Gerichten in der Türkei etc. bilden den Geltungsbereich des internationalen Rechts. Im Umfang der Verträge, welche unser Land mit der anderen Ländern abgeschlossen hat, erbringen wir Dienstleitungen in dieser Bereichen für unsere Mandanten.