Da das türkische Rechtssystem eine Unterscheidung von der Beziehungen der natürlischen Personen und der Privatinstitutionen miteinander und mit der juristischen Personen des öffentlichen Rechts beinhaltet, entwickelte sich in unserem Land ein Verwaltungsrecht, das auch die unabhängige gerichtliche Behörden umfasst.

In diesem Umfang sind viele Streitigkeiten aus der Beziehungen der natürlischen Personen und der Privatinstitutionen mit dem Staat und mit der verbundenen Verwaltungabehörden, (z.B. Anti-Damping, Bebauung, Verwaltungsstrafen und -steuern, Zulassung und Lizenzierung in der angeordneten Märkten etc.) im Umfang des Verwaltungsrechts in einem Gerichtssystem zu lösen, das die Verwaltungsgerichte, die Steuergerichte, die regionale Verwaltungsgerichte und den Staatsrat umfasst.

Rechtsanwaltskanzlei Barlas erbringt in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Dienstleistungen: Verfolgung der Klagen, welche zur vollständigen Gerichtbarkeit gegen die administrative Sanktionen in der Anti-Damping-, Wettbewerbs-, Zoll-, Steuerangelegenheiten und wegen der Aufhebung des Verwaltungsgeaxhäfts bei der örtlichen und regionalen Verwaltungs- und Steuergerichten sowie beim Staatsrat erhoben werden, öffentliche Ausschreibungen, Einsprüche bei der oberen Behörden gegen die Beschlüsse der Verwaltungsbehörden und die durch die Verwaltungsbehörden festgesetzte Strafen und Lösung der Streitigkeiten, Einsprüche gegen die Bebauungs- und Siedlungsgeschäfte der Gemeinden und Führung der rechtlichen Prozedur u.ä.

Unsere Rechtsanwälte erbringen auch Beratungs- und Vertretungsdienste für ihre Mandanten, die in der Märkten, welche der besonderen Regelungen und der Überwachung unterliegen, geschäftstätig sind, für die Anpassung an die Gesetzgebung, für die Bewerbung an die unabhängige Institutionen, die Kommissionen und die obere Kommissionen sowie für die Beziehugen.